Damit Ihre Gebäude nicht unterversichert ist, wird der Beitrag entweder auf der Grundlagen einer festgelegten Versicherungssumme oder anhand der m2 Wohnfläche berechnet. Berücksichtigt wird dabei die spezielle Ausstattung Ihres Gebäudes.

 

nach obenBerechnung laut Wohnfläche

Zu beachten ist, dass es Tarife gibt, die nach dem Modell "Wert 1914" berechnet werden und Tarife, die anhand der Wohn- und Nutzfläche, dem "Wohnflächenmodell", den Beitrag ermitteln.
Für ein genaueres Ergebnis, ist immer der Wert 1914 anzugeben.

 

nach obenBerechnung nach Versicherungssumme 1914

Der entscheidende Faktor für die Neuwert-Gebäudeversicherung ist die sogenannte "Versicherungssumme 1914". Der Wert 1914 entspricht dem Wert in Reichsmark, welches das Gebäude bei Errichtung im Jahre 1914 gekostet hätte. Das gilt auch für Neubauten. Die aktuelle Versicherungssumme wir mit Hilfe des Baupreisindex (Neuwertfaktor) berechnet, der die jährlichen Veränderungen der Preise, der Löhne usw. erfasst. So wird eine Unterversicherung des versicherten Gebäudes vermieden.

Wie kann man die Versicherungssumme 1914 bestimmen?

Den Wert 1914 finden Sie beispielsweise auf einem bestehenden Versicherungsschein für die Wohngebäudeversicherung.

Gebäudewertermittlung durch einen Bausachverständigen
Die enstehenden Kosten des Gutachters müssen Sie jedoch selbst tragen.

Bei der Rückrechnung es Neubauwertes ist zu beachten, dass bei der Neubauwertermitllung alle Baukosten, auch Baunebenkosten, Eigenleistungen etc. zur Vermeidung der Unterversicherung berücksichtigt werden müssen.

Bei der Berechung über den Wertermittlungsbogen müssen Sie präzise Angaben über Ihr Haus und dessen Ausstattung sowie zu Nebengebäuden und Garagen geben.

Wie wird der Wert 1914 des Gebäudes ermittelt?

Haben Sie bei Ihrer Versicherung immer den gleitenden Neuwert vereinbart, wird nun Ihre Gebäudeversicherung und Ihr Beitrag (Prämie) an die Veränderung der Baupreise und Löhne angepasst.

Vermeiden Sie eine drohende Unterversicherung - lassen Sie sich von Ihrer Versicherung einen Unterversicherungsverzicht bestätigen!

Die Leistungen der Versicherungsgesellschaften und die Beiträge unterscheiden sich enorm. Vergleichen Sie Prämien und vorallem welche Leistungen im Vertrag mitversichert sind.

 

nach obenWas ist versichert?

Durch die Gebäudeversicherung ist das Gebäude selbst versichert - nicht der Hausrat.

Versicherungsschutz besteht für alle weiteren Bestandteile, die zum Gebäude gehören bzw. fest mit ihm verbunden sind und der Funktionstüchtigkeit des Hauses dienen.

Zum Gebäude gehören auf jeden Fall:

  • im Antrag angegebene Nebengebäude, sowie Garagen und sonstiges Zubehör
  • Antennen
  • fest eingebautes Mobiliar, beispielsweise Teppichböden und Einbauschränke
  • Holzdecken
  • Brennstoffvorräte
  • Zentralheizungsanlagen
  • Sanitäre Installationen und Abwasserrohre
  • Markisen, Überdachungen
  • Elektrische Anlagen

Versichert sind - je nach Vertrag - die Risiken: Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Vandalismus durch Einbruch, Diebstahl und Gebäudebeschädigung durch Graffiti können ebenfalls abgesichert werden.

Die Versicherung kommt für Folgekosten auf, die nach einem Versicherungsfall entstehen.

Beispielsweise:

  • Rückreisekosten aus dem Urlaub
  • Verkehrssicherungsmaßnahmen
  • Kosten für Aufräumarbeiten
  • Abbruch-, Bewegung- und Schutzkosten
  • Hotelkosten oder anderweitige Unterbringung
  • Mietausfälle als Folge eines Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- oder Hagelschadens (meist bis zu einem Jahr)
Die Deckungssumme zu den aufgeführten Leistungen ist bei den meisten Tarifen begrenzt. Eine Erhöhung ist empfehlenswert und gegen Mehrbeitrag oft möglich.