Dienstreise: Duschunfall wird nicht von gesetzlicher Unfallversicherung erstattet
GesundheitEin aktuelles Urteil des Landessozialgerichtes Thüringen zeigt erneut die engen Grenzen der gesetzlichen Unfallversicherung. Demnach liegt kein Arbeitsunfall vor, wenn man auf einer Dienstreise beim Duschen im Hotel ausrutscht und eine schwere Verletzung erleidet. Grund ist der fehlende Bezug zur Arbeit (Urteil vom 20.12.2018, L 1 U 491/18).