13.03.2017

Wenn ein Verbraucher im Antrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung falsche oder unvollständige Angaben macht, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten und muss keine Rente zahlen. Dabei kann die Versicherung sogar verlangen, dass der Kunde seine Ärzte im bestimmten Umfang von der Schweigepflicht entbindet. Deshalb ist es ratsam, schon bei Beantragung einer BU-Police einen Versicherungsexperten hinzuzuziehen.